Geringes Einkommen, Sozialleistungsbezug und Verhütung Aktualisierte Ergebnisse der BZgA-Studie »frauen leben 3«

Helfferich, Cornelia (2017): In: BZgA FORUM 2- 2017

Sind für Frauen mit geringem Einkommen die Kosten ein Grund, nicht mit Pille oder Spirale zu verhüten, und werden dadurch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche riskiert? Diese beiden Fragen werden gestellt, seit 2005 im Rahmen der Hartz-IV-Regelung der Regelsatz von Sozialleistungsempfängerinnen keine monatlichen Ausgaben für Verhütung mehr umfasst. Sie gewinnen im Zusammenhang mit dem Modellprojekt »biko« an Aktualität, bei dem Bezieherinnen von Sozialleistungen bzw. Frauen mit geringem Einkommen die Kosten für Verhütungerstattet bekommen können. Die Studie »frauen leben 3. Familienplanung im Lebenslauf von Frauen«, die das Sozialwissenschaftliche FrauenForschungsInstitut Freiburg 2011 bis 2017 im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungdurch führte, bejaht beide Fragen auf der Basis der Angaben von 8501 20- bis 44-jährigen Frauen in sieben Bundesländern sowie der 97 mit Frauen aus dieserStichprobe geführten qualitativen Interview

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